Wir hatten uns in der Bezeichnung unsere Vorgehensweise im Vorfeld viele Gedanken gemacht. Wir waren der Meinung, dass wir damit aufzeigen, dass wir die faire Kündigung eines Arbeitsvertrag durch faires verhandeln erreichen. Die Resonanz auf unser Produkt zeigte uns auf, dass wir damit aber negative Assoziationen weckten.Seit 2008 lösten wir mit fairkuendigen Arbeitsverhältnisse für beide Seiten fair auf. Der Begriff „kündigen“ ist allerdings negativ belastet. Wir sind diesen Hinweisen nachgegangen und haben Rückmeldungen erhalten, dass die Kündigung des Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber ausgesprochen immer einen Affront darstellt. Kündigt der Mitarbeiter seinen Arbeitsvertrag war das für unsere Gesprächspartner ein ganz normaler Vorgang.Wir haben versucht, die Ursache in der unterschiedlichen Bewertung der gleichen Willensentscheidung zu ergründen.Das seit dem Jahre 1951 bestehende Kündigungsschutzgesetz soll den Arbeitnehmer vor einer willkürlichen Kündigung durch den Arbeitgeber schützen. Der Mitarbeiter an den Wunsch nach einem sicheren Arbeitsplatz.Es gibt allerdings auch für den Arbeitgeber berechtigte Gründe, eine Kündigung auszusprechen. Eine betriebsbedingte Kündigung zum Beispiel wird angewandt, wenn ein Unternehmensteil umzieht oder nicht mehr rentabel arbeiten kann.  Auch wenn damit eine Kündigung begründet ist, führt eine betriebsbedingte Kündigung häufig in den Rechtsstreit.Wir haben die Erfahrung gemacht, dass in den meisten Unternehmen die Kündigung eines Mitarbeiters nicht im strategischen Personalmanagement eingebunden ist. Es darf erwartet werden, dass auch bei einer Kündigung eines Arbeitsvertrag die Werten des Unternehmens zählen. Da eine Kündigung eher selten in der betrieblichen Praxis vorkommt, werden entscheidende Fehler gemacht.

Tradierte Kündigung des Arbeitsvertrag

Deshalb „verlieren“ Arbeitgeber häufig vor dem Arbeitsgericht, weil zum Beispiel Fristen nicht eingehalten, oder Formfehler gemacht wurden. Der aus Tradition juristisch geprägte Kündigungsfall  wird deshalb meist zum Konfliktfall für den Arbeitgeber. Wir ändern die Sichtweise. Die arbeitgeberseitige Kündigung wandelt sich mit der Anwendung unserer Vorgehensweise – mit dem Blick in die Zukunft für beide Parteien erreichen wir Chancen, die bislang ungenutzt blieben.

Kündigung  mit  change 2 chance

Wir sichern als Change-Agents die Einhaltung der Vorzüge unserer Vorgehensweise für beide Seiten ab. Hierfür begleiten wir Arbeitgeber genau so intensiv wie den gekündigten Argeitnehmer. Mit der Kompetenz und Erfahrung des Personalleiters und des Juristen stehen wir für ein Trennungsmanagement das die Zukunft des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers im Auge behält. Damit entsteht eine Trennungskultur die dem Unternehmen auch in den Zukunftsthemen demografischer Wandel und Employer Branding deutliche Vorteile bringt.