FAIRhandeln zur
Verbesserung der Chancen

Nach einer Kündigung stellen sich dem gekündigten Mitarbeiter existenzielle Fragen: Wie geht es weiter? Arbeitslosigkeit? Sozialer Abstieg? Absicherung der Familie?

Standardlösung und die Folgen

Wird einem Mitarbeiter gekündigt, nimmt dieser seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch und konsulitiert einen Anwalt. Dessen juristische Standardvorgehensweise fokussiert sich im Wesentlichen nur auf die Höhe der Abfindung. Hierfür klagt der Anwalt in der Regel auf Wiederbeschäftigung oder sucht den Weg über Formfehler in der Kündigung. Ziel des Juristen ist es, dem gekündigten Mitarbeiter eine möglichst hohe Abfindung auszuhandeln. Am Ende des Geldes, der Abfindung, steht nicht zwangsläufig eine neue Beschäftigung für den Mitarbeiter.

Mit c2c Fokussierung auf die berufliche Zukunft

Wir stellen mit unserer Strategie c2c die Verbesserung der Chancen des gekündigten Mitarbeiters auf einen neuen Arbeitsplatz in den Mittelpunkt. Zur Verbesserung Ihrer Situation am Arbeitsmarkt vermeiden wir bewusst den juristischen Streit mit Ihrem Arbeitgeber.

Sie können als Mitarbeiter unsere Leistungen auch direkt buchen. Die Kosten übernimmt auch hier Ihre Rechtsschutzversicherung bzw. Ihr Arbeitgeber.  Wir behandeln jede Anfrage mit absoluter Diskretion.

Klienten kommen zu Wort

[content_box]
*Alle Texte liegen uns im Original schriftlich vor.
[/fusion_content_box]

c2c – Einsatzmöglichkeiten

1.

Sie sehen bereits eine Veränderung in Ihrem Unternehmen, und erwarten, dass sich dies auf Ihr Arbeitsverhältnis auswirken wird.

2.

Sie wollen Ihre berufliche Zukunft verbessern und wissen noch nicht, ob sie Ihren aktuellen Arbeitgeber verlassen sollen.

Sie haben die Sorge, dass sich dadurch das gute Verhältnis, die persönlichen Beziehungen verschlechtern könnten.